AGB und Honorare

 

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER RECHTSANWALTSKANZLEI HENKES&HENKES GMBH

 

  1. Anwendung

 

Die vorliegenden AGB sind auf die Rechtsbeziehung zwischen der Rechtsanwaltskanzlei HENKES&HENKES GMBH, mit Sitz in 4780 St.Vith, Neugasse 2, eingetragen in der ZDU unter der Nr. 0664 598 072, und ihre Mandanten anwendbar.

 

  1. Deontologie

 

Alle Anwälte der Kanzlei HENKES&HENKES sind bei der Rechtsanwaltskammer Eupen (Belgien) eingetragen. Zur Kenntnisnahme der Standesregeln: www.avocats.be.

 

  1. Berufsgeheimnis und Vertraulichkeit der Anwaltskorrespondenz

 

Die Kanzlei HENKES&HENKES bearbeitet ihre Akten streng vertraulich. Die Rechtsanwälte und das Personal der Kanzlei unterliegen einer strikten Schweigepflicht.

 

Die Korrespondenz zwischen zwei Anwälten ist prinzipiell vertraulich. Wird eine Korrespondenz einem Mandanten weitergeleitet, verpflichtet dieser sich, das Dokument ebenfalls vertraulich, auch über das Ende des Mandats hinweg, zu handhaben.

 

  1. Loyalität

 

Die Rechtsanwälte der Kanzlei HENKES&HENKES üben ihr Mandat loyal und in Anwendung der anwendbaren Gesetzgebung aus. Die Rechtsanwälte sind gegenüber den Gerichten zur Wahrheit verpflichtet und gehen diesbezüglich davon aus, dass die vom Mandanten übermittelten Unterlagen wahrheitsgetreu sind.

 

  1. Unabhängigkeit

 

Die Rechtsanwälte sind sowohl ihren Mandanten als auch den Gegenparteien gegenüber unabhängig. Sie achten darauf, dass keine Interessenkonflikte bei einer Mandatsausübung entstehen oder entstehen können.

 

 

  1. Aktenbearbeitung

 

Die Akten der Kanzlei HENKES&HENKES werden von einem Anwalt der Kanzlei in Teamarbeit bearbeitet. Es ist den Rechtsanwälten erlaubt, notwendige Spezialisten (Gerichtsvollzieher, Notare, Übersetzer, Sachverständige, Buchhalter, usw.) frei zu wählen und sich bei gerichtlichen oder anderen Terminen von einem anderen Anwalt ihrer Wahl vertreten zu lassen.

 

Die Rechtsanwälte sind, außer anderslautende Vereinbarung, an keinen Zeitrahmen gebunden, in dem die Akte behandelt werden muss.

 

  1. Mitwirkungspflicht

 

Die Mandanten verpflichten sich, ihrem Rechtsanwalt alle zweckdienlichen Informationen, Dokumente oder Sachverhalte auf Anfrage oder aus Eigeninitiative zu übermitteln.

 

Sollten Fristen oder Termine bekannt sein, verpflichten die Mandanten sich, diese unverzüglich ihrem Rechtsanwalt mitzuteilen und alle erforderlichen Unterlagen und Informationen diesbezüglich zu übermitteln.

 

Die Mandanten haften selbst für die Folgen oder Schäden einer verspäteten, fehlerhaften oder unvollständigen Übermittlung. Diesbezüglich werden die Rechtsanwälte ausdrücklich jeglicher Haftung entlastet.

 

Die Mandanten verpflichten sich zu überprüfen, ob ggf. eine Rechtschutzversicherung oder Haftpflichtversicherung interveniert und übermitteln dem Rechtsanwalt diesbezüglich die nötigen Informationen vor Mandatsantritt. Die vom Drittzahler nicht übernommenen Honorare und Kosten gehen zu Lasten des Mandanten.

 

  1. Haftung

 

Die Ausübung des Mandats der Rechtsanwälte ist, mit Ausnahme der Aufklärung über laufende Fristen und gesetzliche Formalitäten, an keine Ergebnisverpflichtung geknüpft.

 

Die Rechtsanwälte haften bis zum Höchstbetrag ihrer Berufshaftpflichtversicherung (2.500.000€ pro Schadensfall; Versicherungsnehmer: Rechtsanwaltskammer EUPEN, Versicherung: ETHIAS, Rue des Croisiers 24 in 4000 Lüttich, Nummer: 115346).

 

  1. Honorare und Kosten

 

Wenn kein anderes Honorar vereinbart wurde, werden alle Leistungen der Kanzlei HENKES&HENKES an einem Stundensatz von 135,00€ zzgl. MwSt. berechnet. Je nach Schwierigkeitsgrad, Dringlichkeit oder Höhe des Streitwerts kann das Honorar entsprechend angepasst werden.

 

Ein Erfolgshonorar kann bei positivem Ausgang des Verfahrens zu folgenden Bedingungen berechnet werden: 20% des Streitwerts, wenn dieser unter 5.000€ (zzgl. MwSt.) liegt, und 10% des Streitwerts, wenn dieser über 5.000€ (zzgl. MwSt.) liegt.

 

Die Kosten von Drittparteien (Gerichtsvollzieher, Notare, Übersetzer, Sachverständige, Buchhalter, usw.) werden der Kanzlei HENKES&HENKES vom Mandanten erstattet.

 

Die Aktenkosten werden zzgl. MwSt. wie folgt berechnet:

 

  • Akteneröffnung: 50,00€
  • Daktylographie (Brief, Schlussanträge, usw.): 10,00€/Seite
  • Kopien, Fax und Scan (schwarz-weiß): 0,25€/Seite
  • Kopien (Farbe): 0,40€/Seite
  • E-Mail: 2,50€/E-Mail
  • Versand: nach Aufwand
  • Einschreiben mit Rückschein: 15,00€
  • Internationales Einschreiben mit Rückschein: 20,00€
  • Fahrtkosten: 0,50€/KM
  • Pauschalkosten für Fahrzeit zum Justizpalast EUPEN: 100,00€
  • Kosten von Drittparteien: nach Aufwand
  • Anfrage von Dokumenten : nach Aufwand
  • Abschluss der Akte und Archivierung: 50,00€

 

  1. Rechnungslegung

 

Den Mandanten werden die Leistungen der Kanzlei HENKES&HENKES in regelmäßigen Abständen in Rechnung gestellt. Die Kanzlei kann ebenfalls Kosten- und Honorarvorschüsse anfragen.

 

Die Vorschuss- und Honorarrechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung zahlbar.

 

In Ermangelung einer fristgerechten Zahlung kann die Kanzlei HENKES&HENKES ihre Leistungen einstellen. Der daraus entstehende Schaden geht ausschließlich zu Lasten der Mandanten.

 

Die Mandanten geben ihr ausdrückliches Einverständnis dazu, dass offene Vorschüsse sowie Honorar- und Kostenrechnungen von erhaltenem Drittgeld beglichen werden können. Die Mandanten werden hierüber in Kenntnis gesetzt.

 

  1. Verzugszinsen und Strafklausel

 

Bei Zahlungsverzug gelten:

 

  • Für den Verbraucher: die Zinsen gemäß Artikel 5, Absatz 2 des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, ab Tag nach dem Versand der Mahnung;

 

  • Für den Unternehmer: der durch vorliegende Geschäftsbedingungen vertraglich festgelegte Zinssatz in Höhe von 12%, ab Fälligkeitsdatum der offenen Rechnung ohne diesbezügliche spezielle Inverzugsetzung.

 

Bei Nichtzahlung im Anschluss an die erste Mahnung wird dem säumigen Schuldner eine zusätzliche Pauschalentschädigung in Rechnung gestellt:

 

  • 20,00€, wenn der ausstehende Betrag 150,00€ oder weniger beträgt;
  • 30,00€ zuzüglich 10 % des geschuldeten Betrags zwischen 150,01€ und 500,00€;
  • 65,00€ zuzüglich 5 % des ausstehenden Betrags über 500,00€ bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00€.

 

 

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstandsklausel

 

Die Vereinbarung zwischen den Rechtsanwälten der Kanzlei HENKES&HENKES unterliegt ausschließlich belgischem Recht.

 

Bei einem Rechtsstreit zwischen der Kanzlei HENKES&HENKES und seinen Mandanten sind die Gerichte des Gerichtsbezirks EUPEN zuständig.