#10 – IST CANNABISKONSUM NUN ERLAUBT ODER NICHT?

Diesbezüglich stellen wir häufig fest, dass Verwirrung herrscht: wurde Cannabis nun legalisiert, ist der Eigenkonsum toleriert oder wird weiterhin jeder Besitz von Cannabis bestraft?

 

  1. Grundregel ist, dass weiterhin jeder Drogenkonsum und Drogenbesitz – auch Cannabis – in Belgien eine Straftat darstellt und als solche auch bestraft werden kann.

Was nun bei einem Volljährigen den Eigenkonsum von Cannabis betrifft, so herrscht jedoch eine sogenannte „niedrige Verfolgungspolitik“ (faible priorité de la politique des poursuites).

Der Polizeibeamte erstellt lediglich ein vereinfachtes Protokoll, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind: die Person ist älter als 18 Jahre (1), die Menge Cannabis beträgt maximal 3 Gramm (2) und gibt es keine erschwerenden Umstände oder Störung der öffentlichen Ordnung (3). Dieses Protokoll wird dann der Staatsanwaltschaft übermittelt. Wenn die Staatsanwaltschaft dennoch beschließt, diese Tat zu verfolgen, muss sie dies speziell begründen.

Beispiele für erschwerende Umstände wären, wenn die Straftat gegenüber einem Minderjährigen begangen wird, wenn bei einer anderen Person der Gebrauch von Drogen den Verlust der Funktion eines Organs oder den Tod zur Folge hatte.

Eine Störung der öffentlichen Ordnung wäre z.B. der Konsum in einem Gefängnis oder einer Jugendschutzeinrichtung, in einer Schule oder deren Umgebung, in einem öffentlich zugänglichen Ort (z.B. ein Krankenhaus).

Das heißt aber auch, dass die Staatsanwaltschaft durchaus den Besitz und Konsum von Cannabis verfolgen kann, wenn sie es für nötig erachtet.

Mehr Infos auf:

//justice.belgium.be/fr/themes_et_dossiers/securite_et_criminalite/drogues/cannabis

 

  1. Selbst wenn also eine gewisse Toleranz beim Cannabiskonsum und -besitz für Volljährige existiert, so darf man nicht vergessen, dass dies nicht für die Straßenverkehrsordnung gilt.

In der Tat, ein Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße fahren darf nur der, der nicht unter Einfluss von Drogen steht.

Im Gegensatz zum Alkohol gibt es diesbezüglich keinen Toleranzwert: der Drogentest muss völlig negativ sein.

Man darf hier auch nicht vergessen, dass der Körper die Drogen erheblich langsamer abbaut als den Alkohol. Bei einem regelmäßigen Cannabiskonsumenten können die Cannabisrückstände bis zu 3 Monaten im Urin nachgewiesen werden. Bei Kokain, Speed und LSD können die Rückstände bis zu 3 Tagen im Urin gefunden werden.

Wenn man also am Wochenende Cannabis konsumiert, ist man unter Umständen am Montagmorgen nicht „clean“ genug, um das Fahrzeug zur Arbeit oder zur Lehrstelle zu nehmen.

Bei einer Verkehrskontrolle heißt das konkret, dass einem der Führerschein bei einem positiven Drogentest direkt für 14 Tage entzogen wird. Im Anschluss gibt es dann noch ein Verfahren vor dem Polizeigericht mit einem zusätzlichen Führerscheinentzug, einer Geldbuße oder einer Arbeitsstrafe.

Quelle: Artikel 37bis ff. des Gesetzes vom 16. März 1968 über die Straßenverkehrsordnung.

 

  1. Schlussendlich muss noch darauf hingewiesen werden, dass die meisten Versicherungen sich gegen ihren Versicherten wenden, wenn Drogen im Spiel sind. Das heißt, dass sie – nachdem sie die Schadensforderung beglichen haben (Sachschaden oder wenn Personen zu Schaden gekommen sind) – bei dem Versicherten diese Summen zurückfordern können. Dies kann für den Betroffenen erhebliche finanzielle Schwierigkeiten zur Folge haben.

 

  1. Ihr Rechtsbeistand hilft Ihnen, sich bestmöglich zu verteidigen. Die ASL hilft Ihnen, einen Ausweg aus der Sucht zu finden (www.asl-eupen.be).

Stand: 27. September 2019